Digitale Zukunft
für Alle: Eine 
geschlechtergerechte Kompetenzoffensive für Deutschland

#SheTransformsIT Policy Paper 2026

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine altersübergreifende Offensive zur Stärkung digitaler Kompetenzen angekündigt – nun gilt es, ein tragfähiges Konzept und einen konkreten Maßnahmenplan festzulegen. Dieses Papier zeigt, wie die Kompetenzoffensive geschlechtergerecht ausgestaltet werden kann und warum das notwendig ist.

Digitale, informatische und KI-bezogene Kompetenzen sind Grundvoraussetzung für Teilhabe an einer modernen Arbeitswelt, für souveränes Handeln im Alltag und für die Mitgestaltung unserer digitalen Gesellschaft. Die rasante technologische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), und ihre Auswirkungen drohen bestehende Defizite bei digitalen Kompetenzen zu ver­schärfen. Ohne gezielte Maßnahmen besteht die Gefahr, dass insbesondere Mäd­chen und Frauen weiter abgehängt werden und sich bestehende Ungleichheiten verfestigen. 

Eine wirksame Kompetenzoffensive muss deshalb digitale Kompeten­zen entlang des gesamten Lebensverlaufs fördern, Zugangsbarrieren abbauen und Frauen stärker dazu befähigen, die digitale Transformation nicht nur zu nutzen, sondern aktiv mitzugestalten.  

Damit die Offensive gelingt, kommt es aus Sicht von #She auf fol­gende Schritte an: 

  • Verbindliche Ziele, wirkungsorientierte Steuerung und dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Ein konkreter Maßnahmenplan mit messbaren Zielen, eine klare Leitung der Initiative und dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten statt befriste­ter Projektfinanzierung müssen schnellstmöglich in enger Absprache mit dem BMBFSFJ festgelegt werden. Die Steuerung sollte wirkungsorientiert erfolgen: Erfolgsmaßstab ist nicht die Zahl der Angebote oder der abgeflossenen Mittel, sondern die messbare Veränderung der Kompetenzniveaus – differenziert nach Geschlecht und Ländern. Die Grundlage dafür bietet ein laufendes Monitoring auf Basis eines einheitlichen Kompetenzrahmens, der von bestehenden europäischen Kompetenzrahmen abgeleitet wird.
  • Governance etablieren. Der Föderalen Modernisierungsagenda folgend, soll die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft strukturiert werden.
  • Gleichstellung strukturell verankern. Die Gleichstellungsperspektive muss durchgängig in Zielen, Monitoring und Governancestrukturen verankert werden, damit die Offensive Frauen tatsächlich erreicht.
  • Maßnahmen entlang des Lebensverlaufs umsetzen. Einen erheblichen Teil der folgenden Maßnahmen kann der Bund unmittelbar selbst entscheiden – über das SGB III, das SGB VIII, das Berufsbildungsgesetz und die Bundesagentur für Arbeit. Diese Maßnahmen sind im Sofortprogramm 2027 zusammengefasst.
  • Anreize setzen, wo die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Auch dort ist der Bund nicht handlungsunfähig: über Finanzhilfen mit Konditionierung nach Art. 91b und 104c GG, über bundesweite Standards und Angebote, über wettbewerbliche Programme sowie über ein länder- und geschlechterdifferenziertes Monitoring, das Fortschritte vergleichbar macht. 

#SheTransformsIT schlägt folgende Maßnahmen vor:

Sofortprogramm 2027 – was die Bundesregierung unmittelbar entscheiden kann: 

  • Beschluss einer Digitaloffensive Lehrkräftebildung als Nachfolge der Qualitätsoffensive Lehrerbildung nach Art. 91b GG, aufsetzend auf der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ und im Bundeshaushalt 2028 mit einem eigenen Titel hinterlegt.
  • Verankerung früher MINT- und insbesondere informatischer Bildung im KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) – als Bestandteil der Fachkräftequalifizierung und Qualitätsentwicklung, nicht als weiterer zu erhebender Kompetenzbereich.
  • Vereinfachung der Beschäftigtenqualifizierung im SGB III durch den Bund, um kürzere, modulare und teilzeitgeeignete Weiterbildungen zu ermöglichen.
  • Vereinfachung von Quereinstiegen in IT- und Digitalberufe durch den Ausbau von Beratung, Umschulungsangeboten und finanzieller Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Beschluss eines Steuerungspakets: Die Steuerung des Projektes in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ festlegen, einen nationalen Referenzrahmen auf Basis von DigComp beauftragen und ein Monitoring einführen, das Kompetenzniveaus nach Ländern und nach Geschlecht differenziert und jährlich veröffentlicht. 

Weitere Maßnahmen entlang des Lebensverlaufs – Entscheidung bis Herbst 2028: 

  • Wohnortnahe und niedrigschwellige Bildungsangebote in Volkshochschulen, Bibliotheken und sozialen Einrichtungen ausbauen. Der Bund legt dafür bis Herbst 2027 ein Bundesprogramm auf oder erweitert den DigitalPakt Alter um weitere Zielgruppen und verstetigt die Förderung bis Herbst 2028.
  • Bundesweite Einführung von Informatik als Pflichtfach mit mindestens sechs Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I. Der Bund unterstützt die Länder dabei und setzt Anreize: mit dem Bund-Länder-Programm zur Gewinnung und Qualifizierung von Informatiklehrkräften, mit bundesfinanzierten Unterrichtskonzepten und Fortbildungsformaten, die allen Ländern zur Verfügung stehen, sowie einem länderdifferenzierten Monitoring, das Fortschritte vergleichbar macht.
  • Konditionierung der Mittel aus dem Ganztagsfinanzierungsgesetz an Qualitätskriterien, die digitale und informatische Angebote einschließen.  
  • Einführung eines persönlichen Weiterbildungskontos auf mein NOW durch den Bund mit dem Ziel, Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Lebensläufe und Erwerbsbiografien zu schaffen. Da das Konto eine gesetzliche Grundlage, einen Haushaltsansatz und die Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit erfordert, sollten Machbarkeitsstudie und Pilotierung bereits 2027 beauftragt und die Rechtsgrundlage bis Herbst 2028 geschaffen werden.
  • Verankerung digitaler und KI-bezogener Kompetenzanforderungen in den Ausbildungsordnungen der zahlenmäßig stärksten Ausbildungsberufe durch den Bund nach dem BBiG unter Mitwirkung des Bundesinstituts für Berufsbildung. 

Struktureller Umbau – jetzt zu beschließen, Wirkung über 2029 hinaus: 

  • Aufbau einer Bundeszentrale für Digitale Bildung und Etablierung einer bundesweiten Kompetenzplattform, die Lernangebote bündelt, qualitätsgesichert zugänglich macht und individualisiert vermittelt. Bis Herbst 2027 sollte der Bund dafür zunächst ein Organisations- und Finanzierungskonzept vorlegen und eine erste Ausbaustufe der Plattform auf bestehender Infrastruktur starten; über Errichtung und Rechtsform ist bis Herbst 2028 zu entscheiden.
  • Verbindliche, moderne und fächerübergreifende Verankerung von digitalen Kompetenzen in den Lehrplänen aller Schulfächer durch die Länder. Der Bund kann Entwicklung, Erprobung und Evaluation entsprechender Unterrichtskonzepte finanzieren – so wie bereits im Programm „Digitales Lehren und Lernen" im Rahmen des Digitalpakts 2.0 angelegt.
  • Aufbau von Unterstützungsstrukturen an Schulen, insbesondere qualitätsgesicherte Kooperationen mit außerschulischen Akteuren und Peer-Education-Programme. Der Bund kann gemeinsame Qualitätskriterien mitentwickeln und ein bundesweites Online-Register geeigneter Angebote finanzieren; für die Verankerung im Schulalltag greift zusätzlich der Ganztagshebel (siehe oben).
  • Integration arbeitsmarktrelevanter digitaler Kompetenzen in allen Studiengängen sowie Ausbau interdisziplinärer Digitalstudiengänge durch die Länder. Der Bund kann dies über ein wettbewerbliches Bund-Länder-Programm nach Art. 91b GG anstoßen, mit eigener Zielgröße für die Gewinnung und Bindung von Studentinnen.